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Visum USA: Temporäre Visa Die meisten Besucher reisen in die USA, ohne ein Visum zu haben. Sie reisen dann unter dem Visa Waiver Programm und betreten die USA technisch gesehen völlig ohne Visum. Diese Art der Einreise wird mit einem grünen I-94 beantragt, welches man meistens im Flugzeug erst ausfüllen muss. Man benötigt für dieses Programm einen gültigen, maschinenlesbaren Pass von einem der folgenden Abkommensländer: Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Finland, Frankreich, Deutschland, Gross Britanien, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neu Seeland, Norwegen, Österreich, San Marino, Schweden, Schweiz, und Spanien. Unter diesem Programm können Staatsbürger der teilnehmden Länder die USA bis zu 90 Tage als Touristen (WT) oder Geschäftsreisende (WB) besuchen. Es ist jedoch strengstens untersagt, eine Arbeit anzunehmen. Da man technisch gesehen eigentlich gar keinen Aufenthaltsstatus hat, kann dieser im Normalfall auch weder verlängert noch verändert werden. Weitere Auflagen zur Einreiseerlaubnis finden Sie untenstehend unter dem Besuchervisum. "Schweizer Bürger benötigen ab dem 1. Oktober 2003 entweder einen neuen maschinenlesbaren Pass oder ein entsprechendes Visum."
Wichtig: 1. Alle hier aufgeführten Visa sind temporärer Natur und geben keinen permanenten Aufenthalts-Status. Sofern Sie längerfristig in den USA leben möchten, benötigen Sie im Normalfall eine Green Card. 2. Ein temporärer Visums-Status oder Aufenthalt hat keinerlei Einfluss auf die Green Card Lotterie. Sie können daher an der Lotterie teilnehmen, egal ob Sie ein Visum haben und unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort. Daher ist es ratsam, sich zuerst für die Green Card Lotterie anzumelden. Als Kunde erhalten Sie ausserdem regelmässig weitere Informationen zu alternativen Aufenthaltsmöglichkeiten. Neue Photo-Spezifikationen Seit März 2003 verlangen die US-Behörden bei der Beantragung von temporären Visa ein neues Format für Photos: 5x5cm gross, Kopfhöhe 2,5 bis 3,5cm und die Augenhöhe zwischen 2,8 und 3,5cm von der Unterkante des Photos entfernt. Das Gesicht muss genau von vorne sichtbar sein und der Bewerber muss direkt in die Kamera schauen (nicht zur Seite). Das Gesicht sollte ca. 50% der Photofläche ausmachen. Das Photo kann farbig oder schwarz/weiss sein, muss jedoch einen weissen oder sehr hellen, ungemusterten Hintergrund aufweisen. Das Photo muss ausserdem die Kopfhaare gesamthaft zeigen und die Ohren sollten nach Möglichkeit sichtbar sein. Keine Kopfbedeckung oder Sonnenbrille tragen. Das Photo muss das Gesicht gestochen scharf zeigen. Unscharfe Aufnahmen werden disqualifiziert. Digitale Photos werden nur akzeptiert, sofern sie in sehr guter Qualität auf entsprechendem Photopapier ausgedruckt sind. Das Photo muss entweder am Rand geheftet am DS-156 oder mit Leim/Kleber auf dem Formular befestigt werden. Photos in separaten Umschlägen werden nicht akzeptiert. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Temporäre Visums-Typen B-1-Visum (geschäftliches Besuchervisum) Dieses Visum ist ein Besuchervisum für Geschäftsreisende. Es wird entweder als Visum für eine einmalige Einreise ausgestellt jedoch meisten als Kombinationsvisum B1/B2 mit 10 Jahren Gültigkeit für mehrere Einreisen. Im Visum selbst steht dann: "Multiple entry". Die Dauer des Aufenthaltes ist generell auf 6 Monate beschränkt; es obliegt jedoch dem Einreisebeamten die Dauer festzulegen. Oftmals entscheidet sich der Beamte daher bei reinen Geschäftsaufenthalten für 3 Monate oder 30 Tage. Um dieses Visum zu beantragen müssen die Formulare DS-156 und möglicherweise DS-157 (für 16 bis 45 Jahre alte Männer) ausgefüllt werden. Da zur Zeit in den meisten US-Botschaften Visumsausstellungen mit einem persönlichen Besuch verbunden sind, empfiehlt es sich, die zuständige US-Botschaft vorher direkt zu kontaktieren. Bei der US-Botschaft in Bern sind die Bearbeitungszeiten für dieses Visum zwar im allgemeinen relativ kurz, es hängt jedoch von einer Reihe von verschiedenen Faktoren ab. B-2-Visum (touristisches Besuchervisum) Dieses Visum ist ähnlich wie das B-1 Visum, wird jedoch für touristische Aufenthalte benutzt. Es ist im Zusammenhang mit diesen beiden Visa wichtig, zu erwähnen, dass erstens in den USA keine bezahlte Arbeit angenommen werden darf (auch freie Kost und Logie zählen schon als Bezahlung) und zweitens der Antragssteller eine enge Bindung zu seinem momentanen Wohnland oder Heimatland nachweisen muss. Man muss daher im Normalfall für die Visumsbeantragung mindestens 1 Jahr im aktuellen Wohnland ansässig gewesen sein und eine feste Arbeit und Wohnsitz nachweisen können. Letztere Auflagen gelten im übrigen auch für jede Einreise unter dem Visa-Waiver Programm. E-1-Visum (Handelsvisum) Dieses Visum ist geschaffen worden, um den Handel zwischen den USA und anderen Abkommensländern zu unterstützen. Es wird für Händler, deren Angestellte und Familienangehörige ausgestellt. Obwohl dieses Visum keine Green Card ist, kann die Aufenthaltsdauer beliebig oft verlängert werden. Oftmals benutzen Personen dieses Visum, wenn sie noch nicht oder überhaupt nicht für eine Green Card qualifizieren. E-2-Visum (Investorenvisum) Dieses Visum ist dem E-1 Visum sehr ähnlich, basiert jedoch statt auf einem regelmässigen Handel auf einer substantiellen Investition. Die Höhe der Investition ist im Gesetz nicht speziell festgelegt und hängt von einer Reihe von verschiedenen Faktoren ab. Oftmals gilt jedoch hier die Daumenregel von $100'000 Mindestinvestition. Diese Investition kann ausser Bargeld auch teilweise in Form von Sachwerten eingebracht werden. Diese Investition sollte zum Ziel haben, ein Unternehmen zu eröffnen oder zu erwerben, welches profitabel ist, Arbeitsplätze schafft oder erhält und einen positiven Beitrag für die Wirtschaft darstellt. Wie das E-1 Visum, kann auch dieses Visum unendlich oft verlängert werden. Da die Ausstellung dieser beiden Visumstypen von den Details der jeweiligen Geschäftspläne abhängen, empfiehlt es sich sehr, einen erfahrenen US-Einwanderungsanwalt hiermit zu beauftragen. F-1-Visum (Studentenvisum) Ab einer Wochenstundenzahl von 18 Lektionen benötigt man auch für kurze Studien oder Sprachlernaufenthalte ein Studentenvisum. Personen, die an einer akreditierten amerikanischen Schule, College oder Universität eingeschrieben sind, können sich für dieses Visum qualifizieren. Das Visum wird für die Dauer des Studiums ausgestellt, ist jedoch nur gültig, so lange man an dem gleichen Institut im ursprünglich angegbenen Studiengang die Kurse weiter regelmässig besucht. Ein Fernbleiben vom Unterricht muss von der Schule durch ein neues System der Einwanderungsbehörde mitgeteilt werden. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, die Schule oder den Studiengang zu wechseln. Die Möglichkeiten einer bezahlten Arbeit während des Studiums sind streng limitiert und meistens auf Arbeit auf dem Schulgelände selbst beschränkt. Daher müssen Bewerber voher entsprechende Finanznachweise über Studiengebühren und Lebenshaltungskosten für die gesamte Studiendauer erbringen. Abhängig von der Art des Studiums kann ein Student für nicht-akademische Studiengänge auch ein M-1 Visum erhalten. Weitere Details hierzu finden Sie auf den entsprechenden Webseiten in unseren Studienlinks. J-1-Visum (Austausch Besucher) Dieses Visum kann unter Umständen für Studenten, Trainees oder Au-pairs benutzt werden. Es setzt eine Anmeldung bei einem von den US-Behörden registrierten Programm-Sponsor voraus. Dieses Visum kann unter Umständen mit einer Klausel behaftet sein, die USA nach Beendigung des Programmes für mindestens 2 Jahre definitiv verlassen zu müssen. K-1-Visum (Verlobten Visum) Personen, die vorhaben, einen US-Staatsbürger zu heiraten, können dieses Visum benutzen. Die Hochzeit muss innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise statt finden. Dieses Visum unterliegt sehr strengen Vorschriften, da es fast schon ein permanentes Visum darstellt. K-1 Visums Inhaber können sofort nach der Einreise eine Arbeit aufnehmen. L-1-Visum (Firmen-interner Transfer) Dieses Visum ist für Manager und Angestellte von internationalen Firmen. Es kann auch von kleineren Unternehmen für die Entsendung von Personen in die USA benutzt werden. Dieses Visum kann unter bestimmten Bedingungen in eine Green Card umgewandelt werden. O-1-Visum (Personen mit ausserordentlichen Fähigkeiten) Personen mit ausserordentlichen Fähigkeiten oder Wissen können sich unter Umständen für dieses Visum qualifizieren. Träger von international anerkannten Belohnungen, Preisen oder Titeln können diese Kategorie benutzen. Dieses Visum kann unendlich oft verlängert werden. P-1-Visum (Athleten und Unterhaltungskünstler) Dieses Visum ist für international anerkannte Athleten, Künstler und Unterhaltungskünstler. Es kann auch auf unterstützende Mitarbeiter ausgeweitet werden (Trainer, Agenten, etc.). R-1-Visum (Mitarbeiter Religiöser Glaubensgemeinschaften) Dieses Visum ist für Mitarbeiter von Kirchen und anderen religiösen Glaubensgemeinschaften. Bewerber müssen in den Lage sein, mindestens zwei Jahre religiöser Zugehörigkeit und aktiver Tätigkeit nachweisen zu können. V-Visum (Familienangehörige) Dieses Visum kann von direkten Familienangehörigen von Green Card Besitzern benutzt werden, um eventuelle Wartezeiten der Familienzusammenführung zu verkürzen.
***Sehr wichtiger Hinweis: Obenstehende Beschreibungen sind stark verkürzt und zum besseren Verständnis in Umgangssprache geschrieben. Es sind nicht alle Visumskategorien aufgeführt. Die Texte sind keine gesetzlichen Definitionen und sie können nicht den Ratschlag eines Einwanderungsanwaltes ersetzen. Falls Sie daran interessiert sind, heraus zu finden, ob Sie sich für ein bestimmtes Visum qualifizieren, empfehlen wir Ihnen unsere Beratungen oder einen unserer Partneranwälte.
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